Entlehnung

Entlehnbare Bücher können großteils 28 Tage entlehnt werden. Dazu benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.


Entlehnkonditionen – Übersicht

Ihre Benutzer*innengruppe* Entlehnbare Werke Verlängerung** Vormerkung
Wissenschaftliches Personal Uni Wien 200 automatisch bis zu 12 Monate ja
Mitarbeiter*innen Uni Wien im Ruhestand 100 automatisch bis zu 12 Monate ja
Diplomand*innen Uni Wien
Masterand*innen Uni Wien
Dissertant*innen Uni Wien
Allgemeines Personal Uni Wien
50 automatisch bis zu 12 Monate ja
Studierende Uni Wien
Mitarbeiter*innen anderer Institutionen
Assoziierte Mitarbeiter*innen Uni Wien
Studierende anderer Einrichtung
Schüler*innen österr. Schule
Jahreskarte
20 automatisch bis zu 12 Monate ja
Monatskarte 20 manuell nach Verlängerung des Bibliotheksausweises ja
Mitglied Alumniverband Uni Wien 10 automatisch bis zu 12 Monate ja

* Ihre aktuelle Benutzer*innengruppe wird in Ihrem Bibliothekskonto angezeigt.
** Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn eine Vormerkung auf das Werk oder offene Gebühren vorliegen.


Vormerkungen

Entlehnte Bücher (sobald in der Spalte "Fällig am" in u:search ein Datum eingetragen ist, ist das Buch entlehnt) können vorgemerkt werden. Wenn das Buch zurückgegeben wird, werden Sie per Email informiert, dass Sie das Buch in der Fachbereichsbibliothek abholen können. Bereitgestellte Bücher liegen 5 Werktage für Sie bereit.

Nicht entlehnbar

Nicht entlehnbare Werke können in der Bibliothek genutzt werden. Von der Entlehnung ausgenommen sind unter anderem Zeitschriften und Bücher, welche älter als 100 Jahre sind. Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in u:search.

Forschungsapparat, Projekt, Lehrveranstaltungsapparat

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Wien haben die Möglichkeit mit einem Projekt- oder Lehrveranstaltungsapparatausweis Bücher bis zu einem Jahr, mit dem Forschungsapparatausweis sogar bis zu 2 Jahre zu entlehnen. Der Name des Entleihers wird im Online-Katalog angezeigt und ermöglicht so anderen Benutzer*innen den Zugang zur Literatur. Diese Werke müssen in den Räumen der jeweiligen Subeinheit an der Universität Wien belassen werden.