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Entlehnung

Um Werke der Bibliothek entlehnen zu können, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis, der Ihnen Vorort ausgestellt wird. Die Entlehnung eines Werkes ist nur über das Wochenende möglich

Entlehnung: Freitag, 12.00 – 15.00 Uhr
Rückgabe: Montag, 9.00 – 12.00 Uhr

Eine verspätete Rückgabe der Bücher hat eine Entlehnsperre sowie eine gebührenpflichte Mahnung zur Folge, für die folgende Gebühren zu entrichten sind.
€ 2,00 Mahngebühr pro Mahnschreiben
€ 0,20 Überschreitungsgebühr pro Buch und Tag ab dem Fälligkeitstag

Entlehnbar sind sind Werke/Medien aus den Signaturengruppen I, II, F, K, DVD, CD, CD-ROM und Reihenwerke aus Z. Davon ausgeschlossen (= nicht entlehnbar) sind:

  • Werke/Medien aus den Signaturengruppen: A, B, D, Fi, H, SI, SII, SIII, V, W und Z (Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihenwerke);

  • Werke, die älter als 100 Jahre sind;

  • besonders wertvolle Informationsträger;

  • besonders große Formate;

  • beschädigte Werke und alle Werke, die besonderer Schonung bedürfen (Es wird gebeten, beschädigte Werke unverzüglich dem/der BibliothekarIn / Bibliotheksverantwortlichen zu übergeben!);

  • Zeitschriften und zeitschriftenartige Reihen aus der Signaturengruppe Z
  • Werke aus dem Semesterhandapparat.

  • Es dürfen maximal 10 Bücher entlehnt werden.

    Eine Verlängerung bzw. das Vormerken von Büchern ist nicht möglich.

    Diplomanden und Dissertanten des Faches Europäische Ethnologie können Werke 14 Tage entlehnen.