Entlehnung / LehrbuchsammlungStandort Lehrbuchsammlung Die Lehrbuchsammlung der Fachbereichsbibliothek Rechtswissenschaften befindet sich im 1. Obergeschoß, Stiege 1 (Vorraum zum Lesesaal 12). Bestand der Lehrbuchsammlung In der Lehrbuchsammlung können Studien- und Lehrbücher für alle Prüfungsfächer und Gesetzesausgaben entlehnt werden. Die in der Lehrbuchsammlung erhältlichen Lehrbücher und Gesetzesausgaben sind durch einen Aushang beim Entlehnschalter aufgelistet. In den Katalogen (2.OG.) werden Werke der Lehrbuchsammlung durch ein rotes "A" gekennzeichnet. Erfasste Werke ab 1994 können im Online-Katalog der UB abgerufen werden. Dort wird durch die Abkürzung "LB" auf die Lehrbuchsammlung hingewiesen. Weitere Informationen zur Benutzung des Online-Katalogs erhalten Sie in Information zu den Katalogen. In der Entscheidungsliste und der Zeitschriftenliste werden die erhältlichen Werke mit "Ausleihe" angeführt. Öffnungszeiten der Lehrbuchsammlung (während des Semesters)
* Achtung: Einschreibungen, Entlehnungen und Buchrückgaben sind aus organisatorischen Gründen nur bis eine Viertelstunde vor Schließung (d.h. Di., Mi., Fr. um 15.45, Mo u. Do. um 18.45) der Lehrbuchsammlung möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten der Lehrbuchsammlung können Rückgaben in den einzelnen Stockwerksbibliotheken erfolgen! Achtung: Während der vorlesungsfreien Zeiten gibt es meist eingeschränkte Öffnungszeiten. Siehe dazu: Öffnungszeiten. Entlehnberechtigung Die Entlehnberechtigung erwerben Studierende der Universität Wien und der anderen Universitäten bzw. Hochschulen durch Vorlage des Studentenausweises und des amtlichen Meldezettels in der Lehrbuchsammlung. Die Entlehnberechtigung gilt bis Ende des Jahres und muss danach verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt durch das Vorweisen eines Semesteretikettes im Studentenausweis für das kommende Semester. Sonstige Personen können bei Vorlage eines Bibliotheksausweises nur die Tagesentlehnung benutzen. Nach Abgabe des ausgefüllten Antrages auf Ausstellung / Änderung eines Bibliotheksausweises wird vom Bibliotheksangestellten auf dem Studentenausweis ein Strichcode (Barcode) angebracht, welcher zur Entlehnung von Werken aus der Lehrbuchsammlung (und auch der entlehnbaren Werke der Gesamt-UB) berechtigt. Anschrift- (durch Meldezettel) und Namensänderung sowie der Verlust des Studentenausweises müssen der Bibliothek unverzüglich gemeldet werden! Entlehnungen auf den Namen eines anderen oder die Weitergabe entlehnter Werke sind nicht gestattet. Der Inhaber haftet für die Rückstellung aller entlehnten Werke. Bei Beschädigung oder Verlust von Werken hat der Entlehner Ersatz zu leisten. Bestellen von Büchern aus der Lehrbuchsammlung Der Online-Katalog der UB verfügt über ein automationsgestütztes Entlehnsystem. Bestellungen und Vormerkungen für Bücher sowie Verlängerungen der Entlehnfrist kann man an den dafür vorgesehenen Bildschirmgeräten im Bereich der Fachbereichsbibliothek oder von jedem beliebigen Computer mit Internetanschluss über den Online-Katalog der UB Wien selbst durchführen. Um ein Buch zu bestellen, melden Sie sich zunächst mit der Nummer Ihres Bibliotheksausweises am Online-Katalog an (Button "Anmelden"). Suchen Sie anschließend das Buch, wozu Ihnen eine Vielzahl von Kriterien (z.B. Titel, Autorenname, Erscheinungsjahr, Signatur, etc.) zur Verfügung steht und klicken Sie in der Volltitelanzeige auf "Bestand anzeigen". Wenn das Buch in der Fachbereichsbibliothek entlehnbar ist, finden Sie dort die Option zum Bestellen. Bitte achten Sie darauf, sich nach dem Bestellvorgang wieder abzumelden (Button "Abmelden"). Anzahl der zu entlehnenden Werke pro Benutzer Pro Benutzer können im Gesamtbereich der UB Wien maximal 50 Werke entlehnt werden. Tagesentlehnungen sind auf maximal 10 Werke beschränkt. Vormerkung Sollte ein von Ihnen gewünschtes Werk momentan zur Entlehnung nicht verfügbar sein, so besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Dazu wählen Sie im Onlinekatalog ein beliebiges Exemplar der Fachbereichsbibliothek neben dem "Lehrbuchsammlung" steht an und klicken auf "Ausleihe". Danach werden Sie in eine Warteschlange gereiht. Sobald Sie an erster Stelle stehen und das gewünschte Werk eintrifft, werden Sie per E-Mail oder postalisch verständigt, dass das Werk zur Abholung bereit liegt. Ab dem Einlangen des Werkes haben Sie fünf Öffnungstage Zeit, dieses abzuholen. Vormerkungen sind an der Fachbereichsbibliothek nur für Werke der Heimentlehnung möglich. Tagesentlehnungen können nicht vorgemerkt werden! Entlehnfristen Die Entlehnfrist beträgt 84 Tage. Eine einmalige Verlängerung von Werken, die von Dritten noch nicht vorgemerkt worden sind, auf weitere 84 Tage ist möglich. Werke mit geringer Stückzahl werden nur für die Tagesentlehnung ausgegeben und müssen bis spätestens 11.30 Uhr des folgenden Werktages (außer Samstag) vom Benutzer retourniert werden. Erhalten Sie also am Freitag ein Werk aus der Tagesentlehung, dann können Sie es bis zum darauffolgenden Montag 11.30 Uhr behalten. Entlehnte Werke sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert zurückzustellen! Diese Rückstellungspflicht entsteht auch, wenn die Bibliothek aus Gründen der Sicherstellung des Lehr- und Forschungsbetriebes oder aus dienstlichen Gründen ein entlehntes Werk vor Ablauf der Entlehnfrist zurückfordert. Kommt der Entlehner der Rückstellungspflicht nicht nach, so muss die Bibliothek unter Hinweis auf die abgelaufene Entlehnfrist die Rückstellung der entlehnten Werke schriftlich einmahnen. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Mahn- und Überschreitungsgebühren für nicht rechtzeitig zurückgebrachte Bücher! Verlängerung der Entlehnfrist Sie haben die Möglichkeit die Entlehnfrist der von Ihnen entlehnten Werke um weitere 84 Tage zu verlängern, allerdings nur, wenn kein anderer Benutzer vorgemerkt ist. (Sie können sich auch nicht auf ein Werk vormerken, das Sie bereits entlehnt haben.) Dazu überprüfen Sie Ihren Benutzerstand (siehe unten) und klicken auf "Ausleihen". Es werden Ihnen dann die von Ihnen entlehnten Werke angezeigt. Wählen Sie das Werk, das Sie verlängern möchten an und klicken Sie dann auf die Option "Verlängern". Von diesem Zeitpunkt an beginnen weitere 84 Tage Entlehnfrist zu laufen. Eine weitere Verlängerung ist nicht mehr möglich. Wenn Sie auf der Übersichtsseite den Button "Alles verlängern" anklicken, dann beginnt für alle Werke, bei denen dies möglich ist, eine weitere 84-tägige Frist zu laufen, unabhängig davon, wann Sie das Werk entlehnt haben. Abfrage des Benutzerstandes Um Überschreitungs- und Mahngebühren vorzubeugen, empfiehlt es sich, dass Sie regelmäßig Ihren Benutzerstand abfragen. Sie erhalten dabei Informationen über die von Ihnen entlehnten Werke und deren Fälligkeit. Starten Sie dazu den Onlinekatalog der Uni-Wien: http://opac.univie.ac.at/ Klicken Sie auf "Anmelden" oder "Mein Konto". Geben Sie Ihre Ausweisnummer (Bibliotheksausweis) beginnend mit $A ein. Als Passwort geben Sie Ihr Geburtsdatum in der Reihenfolge JJJJMMTT ein. Um Ihren Benutzerstand zu überprüfen, klicken Sie auf "Ausleihen". Sie erhalten eine Liste aller von Ihnen entlehnten Werke. Neben jedem entlehnten Werk steht das Fälligkeitsdatum. (Hier können Sie auch Ihre Werke verlängern; bereits fällige Werke oder Werke mit Vormeldungen können nicht verlängert werden.) Melden Sie sich ab, indem Sie auf "Neustart" klicken. Bei weitere Fragen zur Entlehnung wenden Sie sich bitte an die Lehrbuchsammlung. |
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