Lehrbuchsammlung

Die Lehrbuchsammlung der Fachbereichsbibliothek Rechtswissenschaften befindet sich im 1. Obergeschoß, Stiege 1 (Vorraum zum Lesesaal 12), Telefonnummer: T: +43-1-4277-16350.

Bitte beachten Sie, dass alle Vormerkungen/Bestellungen (z. B. wenn sie Bücher aus den Stockwerken vorgemerkt haben) in der Lehrbuchsammlung bereitgestellt werden!

Ausleihberechtigt sind:

  • Studierende/r der Universität Wien
  • Studierende/r anderer Bildungseinrichtung
  • Schüler*innen österreichischer Schulen, Lehrlinge
  • Diplomand/in und Dissertant/in der Uni Wien
  • Wissenschaftliches Personal der Uni Wien
  • Assoziierte*r Mitarbeiter*in/Lehrbeauftragte*r der Uni Wien
  • Allgemeines Personal der Uni Wien

Nicht ausleihberechtigt (bzw. nur Tagesentlehnung)

  • Jahreskarte, Monatskarte
  • Angehörige/r Institutionen
  • Mitarbeiter Uni Wien im Ruhestand
  • Mitglied Alumniverband Uni Wien

Bestand der Lehrbuchsammlung

In der Lehrbuchsammlung können Studien- und Lehrbücher für alle Prüfungsfächer und Gesetzesausgaben entlehnt werden. Die in der Lehrbuchsammlung erhältlichen Lehrbücher und Gesetzesausgaben sind durch einen Aushang beim Entlehnschalter aufgelistet. In u:search kann man alle verfügbaren Titel aufrufen.


Öffnungszeiten der Lehrbuchsammlung

Öffnungszeiten
Semester 25.03. - 29.03 01.04. - 05.04.
Montag 9.00 - 19.00 9.00 - 13.00 Ostermontag Geschlossen
Dienstag 9.00 - 16.00 9.00 - 13.00 9.00 - 13.00
Mittwoch 9.00 - 16.00 9.00 - 13.00 9.00 - 13.00
Donnerstag 9.00 - 19.00 9.00 - 18.00 9.00 - 18.00
Freitag 9.00 - 16.00 Karfreitag Geschlossen 9.00 - 13.00

Entlehnungen und Buchrückgaben sind aus organisatorischen Gründen nur bis eine Viertelstunde vor Schließung der Lehrbuchsammlung möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten der Lehrbuchsammlung können Rückgaben in den Stockwerksbibliotheken erfolgen!


Rückgabebox

Bitte geben sie dort nur Werke der FB Rechtswissenschaften zurück! Die Box ist geöffnet wenn die Lehrbuchsammlung und die Stockwerksbibliotheken geschlossen sind. Eingeworfene Bücher werden erst am folgenden (Öffnungs-)Tag rückgebucht, daher werden bei Büchern, die am selben Tag fällig gewesen wären, Mahn- und Überziehungsgebühren fällig.

Während der vorlesungsfreien Zeiten gibt es meist eingeschränkte Öffnungszeiten. Siehe dazu: Öffnungszeiten.


Bibliotheksausweis

Ein Bibliotheksausweis ist erforderlich, wenn Sie Bücher der Universitätsbibliothek nach Hause entlehnen oder Bücher/Zeitschriften aus geschlossenen Magazinen/Bereichen benützen wollen. Einen Bibliotheksausweis können folgende Personen erhalten:

Für ausländische GastwissenschafterInnen ohne österreichischen Meldenachweis gelten Sonderregelungen.

Wie erhält man einen Bibliotheksausweis?
Studierende und Mitarbeitende der Universität Wien:
    Studierende mit einer u:card haben bereits einen gültigen Bibliotheksausweis.
    Mitarbeitende mit einer u:card haben nach Anerkennung der Bibliotheksordnung in u:space einen gültigen Bibliotheksausweis.
    Mitarbeitende, die noch keine u:card haben, erhalten den Bibliotheksausweis in Form der u:card nach Bestellung derselben und nach Anerkennung der Bibliotheksordnung in u:space.
Alle anderen Bibliotheksbenutzer*innen inkl. Angehörige anderer Universitäten:

Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises (u:card) sind folgende Schritte notwendig:

    Sie benötigen eine Benutzerkennung in Form des u:account
    Anschließend registrieren Sie sich über das Webformular Erstregistrierung via Webformular und laden ein Foto für die u:card hoch. Ab diesem Zeitpunkt können Sie in u:search Bücher bestellen.
    Für den Abschluss der Erstregistrierung senden Sie die erforderliche Unterlagen bitte an bibliotheksausweis.ub@univie.ac.at. Die u:card wird Ihnen postalisch zugesendet.
    Die u:card muss nach Erhalt an einem u:card-Terminal validiert werden, damit die Karte aktiviert wird. Dabei wird auch gleichzeitig die Gültigkeit auf die Karte gedruckt.

Gültigkeit und Verlängerung des Bibliotheksausweises

Studierende und Mitarbeitende der Universität Wien:

Solange ein aktives Dienstverhältnis bzw. ein aktives Studium an der Universität Wien besteht, ist der Bibliotheksausweis gültig.

Ehemalige Angehörige der Universität Wien

Ehemalige Angehörige der Universität Wien können die Bibliothek weiterhin benutzen. Das Bibliothekskonto, der u:account und die u:card können weiterverwendet werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an bibliotheksausweis.ub@univie.ac.at.

Alle anderen Bibliotheksbenutzer*innen inkl. Angehörige anderer Universitäten

Alle anderen Bibliotheksbenutzer*innen können Ihren Bibliotheksausweis gegen Vorlage der notwendigen Unterlagen in der Universitätsbibliothek oder per Mail an bibliotheksausweis.ub@univie.ac.at verlängern. Nach neuerlicher Validierung ist auch die u:card wieder gültig.

Kosten

Für Angehörige einer österreichischen Universität oder Fachhochschule ist der Bibliotheksausweis kostenlos. Andere Personen finden Details in unserer Übersichtstabelle

Die Erstausstellung der u:card ist kostenlos. Die Nachbestellung einer u:card erfolgt in u:space unter "Persönliches - Meine u:card" und kostet € 15. Die Zahlung erfolgt online beim Bestellvorgang.

Entlehnungen auf den Namen eines anderen oder die Weitergabe entlehnter Werke sind nicht gestattet. Der Inhaber haftet für die Rückstellung aller entlehnten Werke. Bei Beschädigung oder Verlust von Werken hat der Entlehner Ersatz zu leisten.


Vormerkung von Büchern aus der Lehrbuchsammlung

Sollte ein von Ihnen gewünschtes Werk momentan zur Entlehnung nicht verfügbar sein, so besteht die Möglichkeit, sich vormerken zu lassen. Die Bibliothek verfügt über ein automationsgestütztes Entlehnsystem. Vormerkungen für Bücher sowie Verlängerungen der Entlehnfrist kann man an den dafür vorgesehenen Computer im Bereich der Fachbereichsbibliothek oder von jedem beliebigen Computer mit Internetanschluss selbst durchführen.

Melden Sie sich zunächst mit Ihrem u:account in u:search an (Button "Anmelden"). Suchen Sie anschließend das Buch, wozu Ihnen eine Vielzahl von Kriterien (z.B. Titel, Autorenname, Erscheinungsjahr, Signatur, etc.) zur Verfügung steht und klicken Sie in der Volltitelanzeige auf "Bestand anzeigen".

Klicken Sie auf "Ausleihe". Danach werden Sie in eine Warteschlange gereiht. Sobald Sie an erster Stelle stehen und das gewünschte Werk eintrifft, werden Sie per E-Mail oder postalisch verständigt, dass das Werk zur Abholung bereit liegt. Ab dem Einlangen des Werkes haben Sie fünf Öffnungstage Zeit, dieses abzuholen. Vormerkungen sind an der Fachbereichsbibliothek nur für Werke der Heimentlehnung möglich. Tagesentlehnungen können nicht vorgemerkt werden! Bitte achten Sie darauf, sich nach dem Bestellvorgang wieder abzumelden (Button "Abmelden").


Anzahl der zu entlehnenden Werke pro Benutzer

Pro Benutzer können im Gesamtbereich der UB Wien maximal 50 Werke entlehnt werden. Die Anzahl der Entlehnungen auf der FB Rechtswissenschaft(Lehrbuchsammlung, Stockwerke und Schenkenstraße) sind auf maximal 20 Werke beschränkt.


Entlehnfristen

Die Entlehnfrist beträgt in der Lehrbuchsammlung 56 Tage.

Werke mit geringer Stückzahl werden nur für die Tagesentlehnung ausgegeben und müssen bis spätestens 11.30 Uhr des folgenden Werktages (außer Samstag) vom Benutzer retourniert werden. Erhalten Sie also am Freitag ein Werk aus der Tagesentlehung, dann können Sie es bis zum darauffolgenden Montag 11.30 Uhr behalten. Tagesentlehnungen dürfen am selben Tag der Rückgabe nicht wieder entlehnt werden.

Entlehnte Werke sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert zurückzugeben!
Beachten Sie bitte die Hinweise zu Mahn- und Überschreitungsgebühren für nicht rechtzeitig zurückgebrachte Bücher!

Verlängerung der Entlehnfrist

Sie haben die Möglichkeit die Entlehnfrist der von Ihnen entlehnten Werke um weitere 56 Tage zu verlängern, allerdings nur, wenn kein anderer Benutzer vorgemerkt ist. (Sie können sich auch nicht auf ein Werk vormerken, das Sie bereits entlehnt haben.)

Dazu überprüfen Sie Ihren Benutzerstand (siehe unten) und klicken auf "Entlehnungen". Es werden Ihnen dann die von Ihnen entlehnten Werke angezeigt. Wählen Sie das Werk, das Sie verlängern möchten an und klicken Sie dann auf die Option "Verlängern". Von diesem Zeitpunkt an beginnen weitere 56 Tage Entlehnfrist zu laufen. Wenn Sie auf der Übersichtsseite den Button "Alles verlängern" anklicken, dann beginnt für alle Werke, bei denen dies möglich ist, eine weitere 56-tägige Frist zu laufen, unabhängig davon, wann Sie das Werk entlehnt haben.

Abfrage des Benutzerstandes

Um Überschreitungs- und Mahngebühren vorzubeugen, empfiehlt es sich, dass Sie regelmäßig Ihren Benutzerstand abfragen. Sie erhalten dabei Informationen über die von Ihnen entlehnten Werke und deren Fälligkeit. Starten Sie dazu u:search, die Suchmaschine der der Universitätsbibliothek Wien.

  • Geben Sie in u:search Ihren u:account ein.
  • Um Ihren Benutzerstand zu überprüfen, klicken Sie auf "Entlehnungen". Sie erhalten eine Liste aller von Ihnen entlehnten Werke. Neben jedem entlehnten Werk steht das Fälligkeitsdatum. (Hier können Sie auch Ihre Werke verlängern; bereits fällige Werke oder Werke mit Vormeldungen können nicht verlängert werden.)
  • Melden Sie sich ab, indem Sie auf "Abmelden" klicken.

Bei weitere Fragen zur Entlehnung wenden Sie sich bitte an die Lehrbuchsammlung.
E: entl.rewi.ub@univie.ac.at