Die Bibliothek ist zum Teil Präsenz- und zum Teil Leihbibliothek.
Für die Entlehnung außer Haus ist ein Bibliotheksausweis Voraussetzung.
Welche Voraussetzungen und Unterlagen Sie für einen Bibliotheksausweis benötigen finden Sie in dieser Übersicht.
Die Entlehnfrist für regulär entlehnbare Werke beträgt 28 Tage; Verlängerung und Vormerkung sind möglich.
Ihr Status | Entlehnbare Werke | Verlängern* | Vormerken | Nicht entlehnbare Werke |
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Studierende/r Uni Wien |
28 Tage 50 Werke |
bis 3 Monate durch Benutzer/in via u:search | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Diplomand/in Dissertant/in Uni Wien |
28 Tage 50 Werke |
bis 1 Jahr automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Studierende/r anderer Bildungseinrichtung |
28 Tage 20 Werke |
bis 3 Monate durch Benutzer/in via u:search | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Wiss. Personal Uni Wien |
56 Tage 100 Werke |
bis 1 Jahr automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Allg. Personal Uni Wien |
28 Tage 50 Werke |
bis 1 Jahr automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Angehörige/r wiss. Institution |
28 Tage 20 Werke |
bis 1 Jahr automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Jahreskarte (EU-BürgerIn) |
28 Tage 20 Werke |
bis 3 Monate durch Benutzer/in via u:search | ja | Benutzung in der Bibliothek |
* sofern keine Vormerkung durch eine/n andere/n Benutzer/in oder offene Gebühren vorliegen.
Sollten Sie Ihre entlehnten Werke selbst verlängern wollen, können Sie dies - wenn niemand vorgemerkt ist - selbst über u:search tun.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie Bücher von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr in den Buchrückgabekasten im Garderoberaum einwerfen. Eingeworfene Bücher werden erst am folgenden (Öffnungs-)Tag rückgebucht. Bei bereits fälligen oder gemahnten Werken werden über Nacht automatisch Mahn- und Überschreitungsgebühren verrechnet. Falls das Buch noch am Tag seiner Fälligkeit eingeworfen wurde, werden diese nachträglich vollständig gelöscht. Hierbei kann es z. B. am Wochenende zu Verzögerungen kommen. Bitte beachten Sie in den Ferienzeiten auch die Gebäudeöffnungszeiten.
Die Werke aus der Präsenzbibliothek (d. s. Lexika, Wörterbücher, Prüfungs- und Seminarliteratur, etc.) sind nur über Wochenenden (Freitag ab 13 Uhr bis Montag, 10 Uhr), Ferien und an Tagen, an denen die Bibliothek geschlossen ist, auszuborgen. Vormerkungen sind vor Ort über die in den Präsenzexemplaren hinterlegten Karteikärtchen möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie für 2 Jahre von der Möglichkeit, Präsenzexemplare zu entlehnen, ausgeschlossen werden, wenn Sie die Rückgabezeit für Präsenzwerke nicht einhalten. Beachten Sie dbzgl. auch die Informationen zum Buchrückgabekasten.
Dissertationen, Diplomarbeiten und Zeitschriften sowie Bücher, deren Erscheinungsjahr länger als 100 Jahre zurückliegt, sind nicht entlehnbar, können aber kopiert oder gescannt werden. Für das Anfertigen von Kopien oder Scans stehen 2 Kopierer zur Verfügung. Sie benötigen entweder Ihre validierte u:card mit Guthaben oder eine Copy-Card der Firma Facultas (diese ist zB. gegenüber im NIG im Facultas-Shop erhältlich). Wenn der Andrang bei unseren Kopierern zu groß ist, können Sie gegen Hinterlegen eines Ausweises auch zum NIG-Shop kopieren gehen.
In der FB Psychologie ist eine Entlehnung mit Projekt- bzw. LV-Ausweisen anderer Fakultäten auf Grund der Erfordernisse der Literaturversorgung von Lehre und Forschung ihres primären Nutzerkreises nicht möglich.