Benützung

Grundsätzliches zur Bibliotheksbenutzung vor Ort - zu Garderobe, Handys, Essen/Trinken etc. - finden Sie im Bibliotheks-Knigge der Fachbereichsbibliothek.

Die Fachbereichsbibliothek ist eine Freihandbibliothek. Das heißt, dass die Regale frei zugänglich sind, Sie die gewünschten Werke selbst herausnehmen können und im Lesesaal lesen oder, wenn sie entlehnbar sind, zur Entlehnung bringen können.


Entlehnbar - Nicht entlehnbar

Die meisten Bücher der Fachbereichsbibliothek sind entlehnbar. Ältere Bücher (mit einem Erscheinungsdatum vor 100 Jahren und älter) sind grundsätzlich nicht entlehnbar. Auch Nachschlagewerke, Handapparate, Werke im Lehrveranstaltungsapparat und in der Präsenzbibliothek sind nicht entlehnbar. Auch Zeitschriften können nicht entlehnt werden.


Entlehnbedingungen

Die maximale Anzahl an Büchern, die Sie an der Fachbereichsbibliothek entlehnen können, hängt von Ihrer Benutzer*innengruppe ab. Bitte beachten Sie dazu unsere Entlehnkonditionen. Die Anzahl Offener Entlehnfälle (Bestellungen, Vormerkungen, Bereitstellungen) liegt bei maximal 50 Stück. Diese Zahl gilt über alle Zweigstellen hinweg.

Die Entlehnfrist beträgt 28 Tage. Vormerkungen auf entlehnte Bücher sind möglich; Verlängerungen können selbsttätig in u:search durchgeführt werden, wenn sie vor Ablauf der Entlehnfrist getätigt werden.

Erinnerungsschreiben werden drei Tage vor Ablauf der Entlehnfrist per E-Mail an Sie verschickt. Achtung: Bitte stellen Sie sicher, dass wir immer Ihre aktuelle E-Mail-Adresse verzeichnet haben, sollten Sie an einer anderen Bildungseinrichtung studieren, eine Jahreskarte besitzen o.ä. Zudem gibt es auf Erinnerungsschreiben keine Garantie. Bitte überprüfen Sie daher selbst Ihr Benutzer*innenkonto, wann entlehnte Exemplare fällig werden.

Nach Ablauf der Entlehnfrist ergehen im 9-Tage-Rhythmus 3 gebührenpflichtige Mahnungen. Sollte auch die 3. Mahnung keine Rückgabe der Bücher bewirken, wird die betreffende Person im Entlehnverkehr gesperrt und der Rechtsweg zur Einbringung des Buchgutes beschritten. Verlustig gegangene Bücher müssen in jedem Fall von der entlehnenden Person nachgeschafft werden.

Die Bereitstellungsfrist beträgt 5 Werktage ab Bereitstellungsdatum.

Sie benötigen für jeden Entlehnvorgang einen gültigen Bibliotheksausweis (u:card). Über die Service-Email-Adresse der UB Wien können Sie alle erforderlichen Dokumente für eine Erstregistrierung oder Verlängerung Ihres Bibliothekskontos / Ausweises hochladen.