FreihandbereichePräsenzbibliotheken im 3.-6. OG Die vier Freihandbereiche (3.-6. OG) sind Präsenzbibliotheken, d. h., die ausgewählte Literatur kann vom Benutzer nur in der jeweiligen Stockwerksbibliothek gelesen oder kopiert werden. Der Benutzer wählt selbst die Bücher, die er für seine Studienzwecke benötigt, aus den Regalen aus. Die Rückstellung dorthin erfolgt ausschließlich durch den Bibliotheksangestellten. Die benutzten Werke sind beim Bibliotheksangestellten auf dem Pult abzulegen. Zur Literatursuche stehen dem Benutzer Kataloge zur Verfügung. Die Bücher in den Freihandbibliotheken sind nach Fachgebieten geordnet. Innerhalb des Fachgebietes werden die Bücher alphabetisch nach dem Namen des Autors bzw. bei Fehlen eines solchen, nach dem Sachtitel aufgestellt. Die Nummerierung ist aufsteigend. In jedem Lesesaal befindet sich ein Katalog, der den Bestand dieses Bereiches aufzeigt. Bücher, die bereits im EDV-System ALEPH erfasst sind, werden im Anschluss an den Altbestand aufgestellt und sind an den weißen Etiketten zu erkennen. Information zur Suche im Online-Katalog finden Sie unter Information zu den Katalogen. Entlehnung nur für den Lehrkörper Der Lehrkörper der juristischen Fakultät hat die Möglichkeit, Bücher aus den Freihandbereichen zu entlehnen. Der Benutzer findet dann an der Stelle des fehlenden Werkes einen sogenannten Repräsentanten (gelber Schein). Auf diesem Repräsentanten erfahren Sie, wer das betreffende Buch entlehnt hat. Benutzungsregeln Nach Betreten des Lesesaals hat der Benutzer seinen UB-Wien-Bibliotheksausweis beim Bibliotheksangestellten vorzuweisen (meist Studentenausweis mit auf der Rückseite aufgeklebten Barcode der UB Wien oder ein eigener Bibliotheksausweis). Die Mitnahme von Überbekleidung, Taschen, Rucksäcken und ähnlichem in die Bibliothek ist nicht gestattet, die Garderobe ist in den verschließbaren Garderobekästchen unterzubringen. Schlüssel für Garderobekästchen sind nach Hinterlegung eines Studentenausweises oder eines amtlichen Lichtbildausweises beim Bibliotheksangestellten des jeweiligen Stockwerkes erhältlich. Diese Garderobekästchen sind ausschließlich für Tagesbenutzung vorgesehen. Sie sind bis spätestens eine Viertelstunde vor Schließung (also meist 18.45 Uhr) zu räumen und die Schlüssel dem Angestellten zurückzugeben. Eine Benützung über Nacht sowie die Mitnahme der Schlüssel außer Haus ist nicht gestattet. Für das Deponieren von Wertgegenständen in den Garderobekästchen, sowie für Kleidungsstücke auf offenen Kleiderablagen übernimmt die Bibliothek keine Haftung! "Mit Fairness durch die Prüfungszeiten" In den Lesesälen dürfen Sitzplätze nicht reserviert werden. Arbeitsplätze, die mit Büchern oder persönlichen Gegenständen belegt sind und eine Stunde offensichtlich nicht genutzt werden, können vom Personal geräumt und anderen BenutzerInnen zugewiesen werden. Die Bibliothek übernimmt für Beschädigungen und Verluste in diesem Fall keinerlei Haftung.
IN ALLEN LESESÄLEN BESTEHT STRIKTES RAUCHVERBOT! AUCH ESSEN UND TELEFONIEREN SIND IN DIESEN RÄUMEN NICHT GESTATTET! Bitte schalten Sie ihr Handy auf Vibrationsalarm um, damit Sie die anderen Bibliotheksbenutzer nicht stören. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten! |
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