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Restitutionen

1945-1990

Nach dem zweiten Weltkrieg fanden unter den Alliierten unterschiedlich gehandhabte Restitutionen von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Büchern und Bibliotheken statt. Eine solche Stelle, von der aus Bücher restituiert wurden, war in Deutschland das Offenbach Archival Depot.

Auf österreichischem Staatsgebiet gab es einerseits zu restituierende Kulturgüter, die auch durch Österreicher entzogen worden waren; andererseits betrachtete sich Österreich aber auch als erstes Opfer des Nationalsozialismus. Am 10. Mai 1945 wurde die Anmeldungspflicht für entzogenes Vermögen beschlossen. Im Nichtigkeitsgesetz vom 15.Mai 1946 BGBl 1946/106 wurden alle während der deutschen Besetzung Österreichs erfolgten Vermögensentziehungen nichtig erklärt. Zwischen 1946 und 1961 gab es vier Rückstellungsgesetze.

Mit dem Staatsvertrag wurde Österreich durch Artikel 26 zur Rückgabe entzogenen Vermögens von Verfolgten verpflichtet.

Im Zusammenhang mit den beiden Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetzen (1969 und 1985) wurden Versuche unternommen, Erben von entzogenem Kulturgut zu finden.

Literatur in Auswahl:
JABLONER, Clemens, Brigitte BAILER-GALANDER, et al. Schlussbericht der Historikerkommission der Republik Österreich. Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigung seit 1945 in Österreich. Zusammenfassungen und Einschätzungen. Wien: Oldenbourg, 2003.
RÖHLING, Kerstin. Restitution jüdischer Kulturgüter nach dem Zweiten Weltkrieg. Eine völkerrechtliche Studie. (Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht, 26). Baden-Baden: Nomos, 2004. Zugl.: Saarbrücken, Univ., Diss., 2003.