Entlehnung

Entlehnbare Bücher können über das Wochenende, d. h. von Freitag (frühestens 10:00 Uhr) bis Montag (spätestens 12:00 Uhr!!!), entlehnt werden. Dazu benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.


Entlehnkonditionen - Übersicht

Ihr Status Entlehnbare Werke Verlängern* Vormerken Nicht entlehnbare Werke
Studierende/r
Bürger/in
Wochenende
10 Werke
nein nein
Benutzung in der Bibliothek
Diplomand/in
Dissertant/in Uni Wien
28 Tage
20 Werke
nein nein Benutzung in der Bibliothek
Wiss. Personal der Uni Wien
28 Tage
50 Werke
bis 1 Jahr automatisch nein Benutzung in der Bibliothek

* sofern keine offenen Gebühren vorliegen.


Nicht entlehnbar

Von der Entlehnung ausgenommen sind Zeitschriften, Loseblattwerke, Nachschlagewerke wie Lexika, Arznei-, Wörter- und Handbücher, Hochschulschriften und ältere Bücher. Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in u:search.

Was brauche ich zur Entlehnung?

  • Einen (gültigen) Studentenausweis mit "Bibliotheks-Pickerl" (= Barcode-Etikett) oder einen (ebenfalls gültigen) Bibliotheksausweis der Universitätsbibliothek

GARDEROBENSCHLÜSSEL, KENSINGTON-SCHLÖSSER SOWIE BÜCHER WERDEN (VON BEGRÜNDETEN AUSNAHMEN SPEZIELL FÜR EXTERNE NUTZER/INNEN ABGESEHEN) NUR BEI VORLAGE EINES GÜLTIGEN AUSWEISES MIT BARCODE-ETIKETT AUSGEGEBEN !!!

Entlehnausweise - Wann und wie?

BEANTRAGEN: Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr
ABHOLEN: wenn möglich sofort, aber spätestens am nächsten Werktag während der Öffnungszeiten
Mit gültigem Studentenausweis UND dem ausgefülltem Antrag, den gibt es unter Bibliotheksausweis zum Herunterladen als PDF-Datei und Ausfüllen.
WICHTIG: auch die Garderobenschlüssel und die Kensington-Schlösser werden über den Strichcode entliehen !

Wie lange kann ich entlehnen?

  • "Wochenend-Entlehnung" = von Freitag bis Montag (Rückgabeschluss: 12.00 Uhr)

Was kann ich nicht entlehnen?

  • Zeitschriften (lose und gebundene Hefte)
  • Loseblatt-Ausgaben
  • Hochschulschriften
  • Handbücher und Lexika
  • Arzneibücher

Wo finde ich weitere Informationen?