Die vier Freihandbereiche (3.- 6. OG) sind Freihandbibliotheken, d. h., dass die Regale frei zugänglich sind, Sie die gewünschten Werke selbst herausnehmen können und im Lesesaal lesen oder, wenn sie entlehnbar sind, zur Entlehnung bringen können.
Die Lesesäle der Fachbereichsbibliothek Rechtswissenschaft sind für alle Nutzer*innen zugänglich.
Entlehnbare Bücher können online über u:search vorbestellt werden. Bitte warten Sie die Bereitstellungsnachricht per Mail ab, anschließend können Sie die Werke während der Öffnungszeiten der Lehrbuchsammlung im 1. OG abholen.
Mitglieder des wissenschaftlichen Personals (Lehrende und Forschende) der Universität Wien können nach Maßgabe freier Kapazitäten dringend benötigte Literatur gratis digitalisieren lassen.
Beachten Sie, dass aufgrund urheberrechtlicher Bestimmungen (§42, §42a und §42g UrhG) keine vollständigen Werke gescannt werden dürfen, sondern nur Auszüge bzw. Kapitel. Lehrbücher dürfen grundsätzlich nicht digitalisiert werden, auch nicht auszugsweise.
Um in den Freihandbereichen zu entlehnen, braucht man einen gültigen Bibliotheksausweis (u:card). Die Entlehnfrist beträgt 14 Tage, die Mengenbegrenzung liegt bei 20 Werken. Die Bücherrückgabe erfolgt im jeweiligen geöffneten Stockwerk. (bzw. in der Lehrbuchsammlung oder Rückgabebox im Foyer.)
Nicht entlehnbar sind Nachschlagewerke, aktuelle Zeitschriftenhefte, Werke die vor 1910 erschienen sind sowie speziell gekennzeichnete Werke.
Bitte beachten Sie, dass alle Vormerkungen in der Lehrbuchsammlung bereitgestellt werden!
Zur Literatursuche stehen den Benutzer*innen Kataloge zur Verfügung. Die Bücher in den Freihandbibliotheken sind nach Fachgebieten geordnet. Innerhalb des Fachgebietes werden die Bücher alphabetisch nach dem Namen der Autor*innen bzw. bei Fehlen eines solchen, nach dem Sachtitel aufgestellt. Die Nummerierung ist aufsteigend. In jedem Lesesaal befindet sich ein Katalog, der den Bestand dieses Bereiches aufzeigt. Bücher, die bereits im EDV-System erfasst sind, werden im Anschluss an den Altbestand aufgestellt und sind an den weißen Etiketten zu erkennen. Information zur Suche im Online-Katalog finden Sie unter Kataloge.
Vor Betreten der Bibliothek können Mäntel und Taschen in der Garderobe abgegeben werden. Schlüssel für die Garderobenkästchen werden gegen Vorlage des Bibliotheksausweises entlehnt. Diese Garderobekästchen sind ausschließlich für die Tagesbenutzung vorgesehen. Eine Benützung über Nacht sowie die Mitnahme der Schlüssel außer Haus ist nicht gestattet. Sie sind bis spätestens eine Viertelstunde vor Schließung (18.45 bzw. 21.30 Uhr) zu räumen. Der Schlüssel ist in jenem Stockwerk zurückzugeben wo dieser entlehnt wurde!! Für das Deponieren von Wertgegenständen in den Garderobekästchen übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
Semestergarderoben stehen ausschließlich für Dissertantinnen und Dissertanten sowie Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen (nur mit ärztlichem Attest von Orthopädin oder Orthopäde) in beschränktem Ausmaß zur Verfügung!
In den Lesesälen dürfen Sitzplätze nicht reserviert werden. Arbeitsplätze, die mit Büchern oder persönlichen Gegenständen belegt sind und eine Stunde offensichtlich nicht genutzt werden, können vom Personal geräumt und anderen Benutzer*innen zugewiesen werden. Die Bibliothek übernimmt für Beschädigungen und Verluste in diesem Fall keinerlei Haftung.
Helfen Sie durch Ihr Verhalten mit, auch bei großem Ansturm eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu erhalten. Vielen Dank!
Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten!