Geschichte

Der Beginn: Nachlässe als "Juridisches Seminar"

Ende des vorigen Jahrhunderts entstand aus Büchernachlässen der Professoren Heinrich Siegel und Anton Menger, beide berühmte Juristen, eine juridische Bibliothek, die den Namen "Juridisches Seminar" trug. Sie stand ausschließlich wissenschaftlich arbeitenden Personen, wie Professoren, Habilitanten und Dissertanten, zur Verfügung. Die Vermehrung des Buchbestandes im Laufe der Jahre und seine fachliche Gliederung führte zu einer Aufstellung nach Fachgebieten, die bis heute beibehalten wurde.

Umbenennungen und Angliederung des "Proseminars"

Es folgte in den weiteren Jahren eine Umbenennung der Bibliothek in "Hauptinstitut für Rechtswissenschaft" und schließlich dann in "Bibliothek für Rechtswissenschaft".

Für Studenten der rechtswissenschaftlichen Fakultät gab es daneben die Bibliothek des sogenannte "Proseminars" die in ihrem Bestand alle wichtigen Lehr- und Gesetzbücher der juristischen Fächer führte. Der Buchbestand dieser Bibliothek war nach dem Ersten Weltkrieg von einer Geldspende Schwedens angeschafft worden. Die Bibliothek stand unter studentischer Selbstverwaltung. Wegen diverser Mißstände, vor allem steigender Bücherverluste, wurde dann diese Bibliothek Ende der vierziger Jahre der Bibliothek für Rechtswissenschaft angegliedert.

Die Zeit bis zum UOG 1975

Die Bibliothek für Rechtswissenschaft stand vorerst unter der Verwaltung der Universitätsbibliothek und wurde von dieser bibliothekarisch betreut. Erst im Jahre 1930 erhielt die Bibliothek ihren eigenen Bibliothekar, der dann 1932 mit der Katalogisierung der Bücher nach den Preußischen Instruktionen begann und 1942 einen Schlagwortkatalog anlegte.

Der Vorstand der Bibliothek war bis zum Inkrafttreten des Universitäts-Organisationsgesetzes 1975 stets ein Professor der rechtswissenschaftlichen Fakultät, dem die Entscheidungsbefugnis in allen Bibliotheksangelegenheiten zustand. Für die bibliothekarische Aufbereitung der juristischen Fachliteratur war ein geprüfter Bibliothek zuständig.

Die Vermehrung des Buchbestandes, das explosionsartige Anwachsen der inskribierten Studenten an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, führte zu einer Raumknappheit in der Bibliothek, die es mit sich brachte, daß 1962 die Bücher der rechtshistorischen Fächer in neuen Räumen, getrennt vom Hauptteil der Bibliothek, untergebracht werden mußten. Die Bibliothek für Rechtswissenschaft zerfiel ab diesem Zeitpunkt in zwei Abteilungen, Abteilung I (Modernes Recht) und Abteilung II (Europäische Rechtsgeschichte). Die Trennung war nicht nur eine räumliche, sondern auch eine verwaltungsmäßige. Jede Abteilung erhielt für sich ein eigenes Bücherbudget, erwarb und verwaltete Bücher und Zeitschriften ihrer Fachgebiete in eigener Verantwortung. Somit bestanden an der rechtswissenschaftlichen Fakultät wieder zwei, voneinander völlig getrennte Bibliotheken.

Die Jahre 1960 bis 1970 brachten eine zusätzliche Ausweitung des Lehrbetriebes, neue Lehrkanzeln entstanden, neue Institute wurden gegründet. Die Raumnot an der rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde immer drückender und für einen Lehr- und Forschungsbetrieb unzumutbar. Eine Lösung für die Raumprobleme fand man in der Anmietung von Wohnungen in der Nähe der Universität. Dorthin zogen einzelne Institute der rechtswissenschaftlichen Fakultät und nahmen Bücher und Zeitschriften ihres Fachgebietes in die neuen Institutsräume mit. Die Abteilungen I und II zerfielen so in kleine Institutsbibliotheken. Ein Zustand, der sowohl die Bibliothekare bei der Betreuung der Institutsbestände, als auch die Leser bei der Auffindung und Benützung von Büchern und Zeitschriften belastete. Nur Lehr- und Gesetzbücher blieben im Universitätsgebäude für alle Studienabschnitte des rechtswissenschaftlichen Studiums zentral aufgestellt.

Das UOG 1975 und die Einrichtung einer Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften

Ein wichtiger Schritt in der Geschichte der Bibliothek für Rechtwissenschaft war das Inkrafttreten der Bibliotheksbestimmungen des Universitäts-Organisationsgesetzes (UOG) am 1. Oktober 1975, durch das die Integration des Bibliothekswesens an den österreichischen Universitäten eingeleitet wurde. Für die Bibliothek für Rechtswissenschaft bedeutete das eine organisatorische Eingliederung in der Verband der Universitätsbibliothek. Die Zersplitterung in Abteilungen war damit behoben und die Voraussetzung für die Schaffung einer einheitlich verwalteten Fachbibliothek gegeben.

1977 wurde dann nach den Bestimmungen des UOG die Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften für den gesamten Bereich der rechtswissenschaftlichen Fakultät errichtet. Ihr Aufgabenbereich wurde bei der Errichtung genau festgelegt: Beschaffung, Aufschließung und Bereitstellung der Literatur, sowie auch sonstiger Informationsträger für den Bereich der durch die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität vertretenen Fächer als auch die Durchführung aller Aufgaben der Bibliotheksverwaltung insoweit diese Literatur und sonstigen Informationsträger betreffen. Trotz Eingliederung der Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften in die zentrale Verwaltung der Hauptbibliothek, blieb die jahrzehntelang geübte Selbständigkeit gewahrt. Als Leiterin der Fakultätsbibliothek wurde Frau Marianne Metz ernannt, die die Entwicklung ihrer Bibliothek in mehr als 40 Jahren miterlebt und mitgestaltet hatte.

Die Fakultätsbibliothek im Juridicum (ab 1984)

Leider blieb trotz dieser Neuorganisation der Fakultätsbibliothek vorerst der Zustand der räumlichen Zersplitterung erhalten. Der Wunsch nach einem eigenen Gebäude für die rechtswissenschaftliche Fakultät wurde jedoch immer stärker. Im Jahre 1969 wurde dann der Plan für den Bau eines "Juridicums" konzipiert und entworfen. Mit den Bauarbeiten konnte 1974 begonnen werden. Universitätsprofessor Dr. Günther Winkler, geistiger Vater des Juridicums, hatte auf mehreren Studienreisen reiche Erfahrungen für dieses Projekt gesammelt, in dem der Bibliothek eine zentrale Stellung zugewiesen wurde. Das Jahr 1984 brachte dann die Fertigstellung des Gebäudes und damit den allgemeinen Einzug in das Juridicums.

In diesem Neubau bildet, über sechs Stockwerke verteilt, die Bibliothek den Kern des Gebäudes. Ca. 190.000 Bücher sind nach Fachgebieten geordnet und für den Benützer frei zugänglich aufgestellt. In demokratischer Weise treffen Lehrende und Lernende bei der Literaturauswahl aufeinander und haben die Möglichkeit der Kommunikation. Der Großteil der früher dislozierten Institute ist nun im Juridicum untergebracht und damit auch die zu ihren Fachgebieten gehörenden Bücher und Zeitschriften.

100 Jahre hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät und deren Bibliothek das wechselvolle Schicksal des Universitätsgebäudes am Ring miterlebt. Ihre traditionsreiche Vergangenheit und die damit verbundenen Namen berühmter Juristen bleiben dort zurück. Die Zukunft für eine neue Generation von Juristen beginnt nun in einem durch die Glaskonstruktion kühl und sachlich wirkenden Haus, in dem die Wünsche nach genügend Raum und funktioneller Ausgestaltung erfüllt sind. Für die Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften bedeutet der Einzug in das Juridicum einen neuen Abschnitt ihrer Entwicklung, der wie in den vergangen 100 Jahren wieder mit der Geschichte ihrer Heimstätte verbunden sein wird.

HR Dr. Ute Wasserburger

Der um Überschriften ergänzte Text wurde entnommen aus:

UTE WASSERBURGER, "Von einer juridischen Seminarbibliothek zur Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften", in: Hundert Jahre Universitätsbibliothek Wien im Haus am Ring 1884-1984 (= Biblos-Schriften 26), Wien 1984, S. 149-152.