Zugangsbeschränkungen für Tests

In der Regel ist die Einsichtnahme in bzw. die Ausleihe, Fernleihe und der Versand von Tests oder Testmaterialien über Testbibliotheken, Testotheken oder Testarchive aus Gründen des Testschutzes nur für Berechtigte (d. s. Psycholog*innen und Hauptfachstudierende des Faches Psychologie) möglich.

Für andere Interessent*innen dient die Benutzung von Tests ausschließlich der Information im Rahmen von Forschung und Lehre; dieses Interesse muss schriftlich nachgewiesen werden.

Die Beschränkung der Benützung von psychologischen Tests in der FB Philosophie und Psychologie berücksichtigt das österreichische Psychologengesetz und die einschlägigen Lieferbeschränkungen der Verlage. Das Psychologengesetz behält die Testdurchführung im Sinne einer professionellen Testanwendung samt Gutachtenerstellung den Psycholog*innen (und Psychologiestudierenden) vor und verbietet die Testdurchführung im Sinne einer professionellen Testanwendung samt Gutachtenerstellung durch Personen, die nicht Psycholog*innen (bzw. Psychologiestudierende) sind.

Außerdem soll verhindert werden, dass unbefugte Personen Einblick in Testaufgaben haben und Aufgaben oder Lösungen weitergeben bzw. sich entsprechende Informationen verbreiten, wodurch im Extremfall keine gesicherten diagnostischen Aussagen mehr mit den Verfahren getroffen werden können. Damit werden möglicherweise jahrelange Anstrengungen, Testergebnisse wissenschaftlich abzusichern, zunichte gemacht.

Regelung im Einzelnen

  • Psycholog*innen und Psychologiestudierende haben Zugang zu den Tests (Studiennachweis genügt, kein Formular erforderlich).
  • Fachfremde Personen, die Einsicht in Tests nehmen wollen, brauchen eine Bestätigung, dass sie im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit Informationen zu best. Tests brauchen und erhalten nach Vorlage nur das Handbuch (also keine Unterlagen, die zum Durchführen der Tests erforderlich wären).
  • Fachfremde Personen, die einen Test z. B. im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Arbeit durchführen möchten und dazu den gesamten Test brauchen, benötigen eine Bestätigung, dass ein*e Psycholog*in in die Vorgabe/Durchführung/Auswertung eingebunden ist.
  • Privatinteressent*innen (z. B. Jobbewerber*innen) erhalten keinen Zugang zu Tests.
  • Formulare

Hinweis zum Copyright von Tests

Studierende und Praktiker*innen suchen oft nach Wegen, Tests, die nicht immer billig sind, zu kopieren und mittels der kopierten Unterlagen durchzuführen. Dies ist aus Gründen des Copyrightschutzes nicht zu rechtfertigen. Das in den Tests enthaltene Auswertungsmaterial dient nur als Muster und darf nicht kopiert werden. Auf die Verlags- und Urheberrechte weisen wir ausdrücklich hin. Rights and Permissions , Nachdruckgenehmigung , Abdruckgenehmigung  der Testzentrale.


Kontakt

fb-phil-psych.ub@univie.ac.at

Vgl.: Internationale Richtlinien für die Testanwendung (PDF, 440K)