Studentische*r Mitarbeiter*in für die FB Theologie gesucht!

Für die Zeit ab 01. September 2025 ist in der FB Theologie eine auf vier Jahre befristete Stelle im Ausmaß von 10 Stunden pro Woche zu besetzen.

Aufgabenbereiche
- Schalterdienst (Entlehnung und allgemeiner Auskunftsdienst)
- Buchaushebungen- und Rückstellungen
- Endbearbeitung von Büchern
- Bestandsabgleich
- Revisionsarbeiten

Voraussetzungen
- Verlässlichkeit, zeitliche Flexibilität, Pünktlichkeit
- Selbstständiges und genaues Arbeiten
- Bereitschaft, den Publikumsbetrieb eigenverantwortlich auch abends zu führen
- Ein laufendes Theologiestudium ist erwünscht

Was wir bieten
- Einen Nebenjob, der fachlich und räumlich mit dem Studium eng verbunden ist
- Einblicke und Erfahrungen im Informations- und Bibliothekswesen
- Mitarbeit in einem engagierten Team und in kollegialer Atmosphäre

Arbeitszeiten
Die Stelle umfasst 10 Stunden pro Woche.
Die Dienstzeiten sind während des Semesters von Montag bis Freitag mit 09:00 bis 20:00 je nach Dienstplaneinteilung festgelegt.
In der vorlesungsfreien Zeit (Ferien) verändern sich die Dienstzeiten nach Bedarf und Vereinbarung.

Entlohnung
Es gilt der Kollektivvertrag der Universität Wien (Einstufung KV I) als Angestellte/r des allgemeinen Personals der DLE Bibliotheks- und Archivwesen mit € 570,45 pro Monat vierzehnmal pro Jahr. Die Anstellung erfolgt im Rahmen eines vollversicherten Dienstverhältnisses (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung) und ist nicht geringfügig.

Bewerbung
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit kurzem Motivationsschreiben und Lebenslauf samt darin aufgeführten Zeugnissen schicken Sie bitte bis spätestens Sonntag, 29. Juni 2025, per E-Mail an Alexander Prior (alexander.prior@univie.ac.at); die Bewerbungsgespräche werden von 28.07. - 08.08.2025 (Kalenderwochen 31 und 32) stattfinden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an die angegebene E-Mail-Adresse.

Wer eine wissenschaftliche Karriere an der Uni Wien anstrebt, muss berücksichtigen, dass § 109 der UG-Novelle 2021 zur Anwendung kommt, d.h., die Arbeitszeit bei uns an der FB Theologie wird in die Berechnung der Höchstgrenze einer befristeten Anstellung (acht Jahre) eingerechnet.

Nähere Informationen zu § 109 finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes oder auf der Homepage der BOKU.