Stiftbrief der Universität Wien

Stiftbrief der Universität Wien

Stiftbrief der Universität Wien (deutsche Fassung), 12. März 1365
Pergamenturkunde mit drei anhängenden Siegeln
Maße: 87 x 135 cm
Inv.Nr: Ladula XXXVII.2
Aus dem Archiv der Universität Wien


Als erster Universitätsstifter ohne Königskrone besiegelte Herzog Rudolf IV. (1339–1365) am 12. März 1365 die Gründungsurkunden für das Wiener Generalstudium mit Promotionsrecht "in allen erlaubten Wissenschaften". Es wurden gleichzeitig zwei Diplome ausgestellt: das eine in lateinischer, das andere in deutscher Sprache. Die lateinische Urkunde diente zur Vorlage beim Papst Urban V. (1310–1370), der die Stiftung der Universität Wien am 18. Juni 1365 bestätigte, allerdings mit der Einschränkung, dass keine theologische Fakultät eingerichtet werden dürfe. Die deutsche Urkunde hatte vor allem den Zweck, die Wiener Bürgerschaft über die besonderen Privilegien der universitären Rechtsgemeinschaft in Kenntnis zu setzen.

Beide Diplome zeichnen sich durch eine besonders opulente Gestaltung aus, welche die hochfliegenden Ambitionen des Stifters widerspiegelt. Bei keiner der in zeitlicher und räumlicher Nachbarschaft gegründeten Universitäten gab es ähnlich prachtvoll ausgefertigte Gründungsdokumente. Gemeinsam mit dem Herzog beglaubigten auch seine jüngeren Brüder Albrecht III. (1349/50–1395) und Leopold III. (1351–1386) die Urkunden mit Siegel und eigenhändiger Unterschrift (Leopolds Unterschrift findet sich jedoch nur auf der lateinischen Fassung). Ohne Vorbild ist der - allerdings nicht verwirklichte - Plan eines eigenen "Universitätscampus" innerhalb der Stadtmauern (im deutschen Stiftbrief als "Pfaffenstadt" bezeichnet).

Der Stiftbrief ist das Werk des erfahrenen herzoglichen Kanzlers und Bischofs von Brixen Johann Ribi (zw. 1310 und 1320–1374). In der einleitenden Arenga (Anführung der Motive, die zur Ausstellung der Urkunde geführt haben), werden die Absichten formuliert, welche die Universitätsgründung verfolgte (Text in modernisierter Schreibweise):

"Damit des ersten unser christlicher Glaube in aller Welt geweitert und vermehret werde, danach damit gemein Gut, rechte Gerichte, menschliche Vernunft und Bescheidenheit zunehme und wachse und das durchscheinende Licht göttlicher Weisheit nach dem Einfluss des heiligen Geistes erleuchte und befruchte aller Leute Herzen in solchem Maße, dass ein jeder weise Mensch vernünftiger, und ein unweiser zu menschlicher Vernunft in rechte Erkenntnis mit göttlicher Lehre gebracht und gezogen werde."

Außerdem sollte die Universitätsgründung zu "besonderer Würdigkeit und Erhöhung" des Landes Österreich und der Stadt Wien beitragen, nach dem Vorbild der altehrwürdigen Universitäten zu Athen, Rom und Paris. Dies spiegelt die mittelalterliche Vorstellung der translatio studii von der griechischen und römischen Antike zur Universität Paris, die tatsächlich als Vorbild für die Gestaltung der Wiener hohen Schule diente.

Der dispositive Text der Urkunden ist umfangreich, weil er zum Teil sehr detaillierte organisatorische und rechtliche Bestimmungen enthält. Diese betreffen vor allem die Privilegierung der universitären Rechtsgemeinschaft, aber auch die innere Gliederung der Universität (Fakultäten, akademische Nationen) sowie die Wahl und Aufgaben des Rektors. Trotz einiger "Novellierungen" blieb der Rudolfinische Stiftbrief jahrhundertelang die grundlegende "Verfassungsurkunde" der Universität Wien. Formal wurde er nie außer Kraft gesetzt.

Am 21. Oktober 2014 wurden der deutsche und der lateinische Stiftbrief  in das Österreichische Nationale Memory of the World Register der UNESCO  aufgenommen.

Text: HR Mag. Thomas Maisel, MAS