Für die Entlehnung benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis (u:card).
Bücher der FB Kunstgeschichte sind derzeit für 14 Tage entlehnbar, Mehrfachexemplare (z.B. Signatur: Handbücher-123/a) können bis zu 28 Tage entlehnt werden. Wenn keine Vormerkung besteht, verlängert sich die Entlehnfrist automatisch, die Maximalentlehndauer beträgt max. 12 Monate.
Bitte entnehmen Sie die Bücher selbst aus den Regalen (Platzhalter einstellen) und kommen Sie damit zum Infopult.
Ihr Status | Entlehnbare Werke | Verlängern* | Vormerken | Nicht entlehnbare Werke |
---|---|---|---|---|
Studierende/r | 14 Tage 20 Werke |
automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Diplomand/in Dissertant/in Uni Wien |
28 Tage 20 Werke |
automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Wiss. Personal Uni Wien | 28 Tage 100 Werke |
automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Allgem. Personal Uni Wien | 28 Tage 50 Werke |
automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
MitarbeiterIn Uni Wien im Ruhestand | 28 Tag 50 Werke |
automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Angehörige/r Institutionen |
28 Tage 10 Werke |
automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Studierende/r anderer Bildungseinrichtung | 14 Tage 10 Werke |
automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Jahreskarte Monatskarte Mitglied Alumni-Verband Uni Wien | 14 Tage 10 Werke |
automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
* sofern keine Vormerkung durch eine/n andere/n Benutzer/in oder offene Gebühren vorliegen bzw. die Maximalentlehndauer von 12 Monaten nicht erreicht wurde.
Nicht entlehnbar: Lexika, Handbücher, Wörterbücher, Bibliographien, Zeitschriften, Hochschulschriften, Werke aus den Semester-Handapparaten und Werke aus den Standorten Rara und Folio. Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in u:search.
Wurden entlehnte Bücher nicht fristgerecht zurückgebracht, werden Mahn- und Überziehungsgebühren verrechnet.