Entlehnbare Bücher können 7 Tage entlehnt werden. Dazu benötigen Sie einen Bibliotheksausweis, welcher in der gesamten Universitätsbibliothek Gültigkeit hat.
Vor Ablauf der Entlehnfrist können Benutzer/innen die Entlehndauer in u:search bis zu einem Jahr verlängern, sofern es keine offenen Gebühren oder Vormerkungen durch andere Benutzer/innen gibt.
Ihr Status | Entlehnbare Werke | Verlängern* | Vormerken | Nicht entlehnbare Werke |
---|---|---|---|---|
Studierende/r Bürger/in |
7 Tage 10 Werke |
bis 1 Jahr durch Benutzer/in via u:search | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Diplomand/in Dissertant/in Uni Wien |
7 Tage 20 Werke |
bis 1 Jahr automatisch | ja | Benutzung in >der Bibliothek |
Wiss. Personal Allgem. Personal Uni Wien |
7 Tage 20 Werke |
bis 1 Jahr automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
Wiss. Inst. Personal Institut TFM |
14 Tage 100 Werke |
bis 1 Jahr automatisch | ja | Benutzung in der Bibliothek |
* sofern keine Vormerkung durch eine/n andere/n Benutzer/in oder offene Gebühren vorliegen.
Entlehnte Bücher (sobald in der Spalte "Fällig am" ein Datum eingetragen ist, ist das Buch entlehnt) können vorgemerkt werden. Wenn das Buch zurückgegeben wird, werden Sie per email informiert, dass Sie das Buch in der Fachbereichsbibliothek abholen können. Vorgemerkte Bücher liegen 5 Werktage für Sie bereit.
Von der Entlehnung generell ausgenommen sind Nachschlagewerke, Zeitschriften, Werke bis Publikationsjahr 1910, Werke aus den Semester-Handapparaten und speziell gekennzeichnete Werke. Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in u:search.
Wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Universität Wien haben die Möglichkeit mit einem Projekt- oder Lehrveranstaltungsapparatausweis Bücher bis zu einem Jahr, mit dem Forschungsapparatausweis sogar bis zu 2 Jahre zu entlehnen. Der Name des Entleihers wird im Online-Katalog angezeigt und ermöglicht so anderen Benutzerinnen und Benutzern den Zugang zur Literatur. Diese Werke müssen in den Räumen der jeweiligen Subeinheit an der Universität Wien belassen werden.