14 Tage Entlehnfrist

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Ab 3. Februar 2025 sind Bestände der UB Wien einheitlich an allen Standorten für 14 Tage entlehnbar.

Sonderbestände (z. B. Lehrbücher, AV Medien, Lexika) können weiterhin abweichende Entlehnfristen haben.

Die automatische Verlängerung entlehnter (und nicht von anderen Benutzer*innen vorgemerkter) Werke wird unverändert fortgeführt.

Universitaet Wien